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Zum Einfluss der Allgemeinflächen bei der Beurteilung der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung von eigenständigen Wohnungseigentumsobjekten

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/639ecolex 2023, 1035 Heft 12 v. 12.12.2023

1. Die Wohnungseigentumstauglichkeit von Räumen ist nach der Verkehrsauffassung im Einzelfall zu beurteilen. Damit weder für Wohn- noch Geschäftszwecke geeignete Räume als wohnungseigentumstauglich angesehen werden können, müssen sie eine eminente wirtschaftliche Bedeutung haben.

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