Die Negatorienklage wegen Änderungen ohne die nach § 16 Abs 2 WEG erforderliche Zustimmung kann gegen den Eigentümer der Sache erhoben werden, von der die Störung ausgeht, auch wenn dieser Eigentümer die Störung nicht selbst gesetzt hat. Es genügt eine objektive Rechtswidrigkeit.
5 Ob 147/23p

