In Fällen der Anmeldung eines Betriebsübergangs gem § 3 Z 15 FBG, in denen keine Haftungsbeschränkung gem § 38 Abs 4 UGB vereinbart wurde, ist derzeit unklar, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß das Firmenbuchgericht berechtigt oder sogar verpflichtet ist, Unternehmenskaufverträge zu prüfen. In diesem Zusammenhang stellt sich weiters die Frage, inwieweit Unternehmenskaufverträge dem Firmenbuch vorzulegen und gegebenenfalls ob diese vollständig, auszugsweise oder überhaupt nicht in die Urkundensammlung aufzunehmen sind.