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Zur Haftung von Organen und Abschlussprüfern

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwig, David Prasserecolex 2023/372ecolex 2023, 592 - 593 Heft 7 v. 12.7.2023

1. Nach stRsp hängt das Bestehen einer Aufklärungspflicht von Gesellschaftsorganen im Allgemeinen davon ab, ob der andere Teil nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs eine Aufklärung erwarten durfte, wobei die Berücksichtigung und Abwägung dieser Umstände eine Frage des Einzelfalls ist.

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