Das Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz 2022 (GesDigG 2022) beseitigt das Erfordernis der Einzahlung der Stammeinlagen einer GmbH auf ein inländisches Bankkonto. Nunmehr ist die Einzahlung bei allen Banken aus dem EWR möglich. Dieser Beitrag gibt einen Überblick zur Neufassung des § 10 Abs 2 GmbHG und beschäftigt sich mit ausgewählten praktischen Fragen.
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