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Zur Überprüfung der Abrechnung durch den Verwalter

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/355ecolex 2023, 576 Heft 7 v. 12.7.2023

1. Nach § 52 Abs 1 Z 6 iVm § 20 Abs 3, § 34 Abs 3 WEG ist bei einer Rüge von Ausgabepositionen zu prüfen, ob die gerügte Position durch Vereinbarung oder Gesetz gedeckt und daher als Aufwendung für die Liegenschaft iSd § 32 WEG zu qualifizieren ist. Es ist bei jeder in Frage gestellten Ausgabe oder Einnahme zu prüfen, ob sie dem durch Gesetz und Vereinbarung definierten Auftrag einer ordentlichen Verwaltung entspricht.

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