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Zur Art der Fristenhemmung nach § 27 Abs 3 MRG

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/354ecolex 2023, 576 Heft 7 v. 12.7.2023

Die in § 27 Abs 3 MRG normierte Fristenhemmung ist eine Fortlaufhemmung.

4 Ob 28/23f

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