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Unanfechtbarkeit des Eröffnungsbeschlusses im Insolvenzverfahren gem § 45 JN

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2023/197ecolex 2023, 323 Heft 4 v. 18.4.2023

Gemäß § 45 JN sind nach Eintritt der Streitanhängigkeit getroffene E, mit denen ein Gericht seine sachliche Zuständigkeit bejaht hat, nicht anfechtbar. Den für die Anfechtungsbeschränkung maßgeblichen Zeitpunkt der Streitanhängigkeit stellt im Insolvenzverfahren spätestens, nämlich im Fall eines Eigenantrags des Schuldners, der Eröffnungsbeschluss dar.

8 Ob 73/22a

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