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Zur Einschränkung der Verwendungsmöglichkeiten bei unspezifischen Geschäftsraumwidmungen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/122ecolex 2023, 206 Heft 3 v. 14.3.2023

1. Die Widmung von Wohnungseigentumsobjekten kann anhand der privatrechtlichen Einigung der Wohnungseigentümer ermittelt werden, die in der Regel im Wohnungseigentumsvertrag erfolgt. Beschreibungen im Nutzwertgutachten können für die Ermittlung relevant sein. Auch die Verkehrsüblichkeit kann bei der Ermittlung eine Rolle als Auslegungskriterium spielen.

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