Ausschreibungsverfahren zur Gewährung von Marktprämien nach dem EAG haben den Zweck, dass Anlagenbetreiber ihre Anlagen marktorientiert betreiben und möglichst viele Anlagen gefördert werden. Im Beitrag wird der Ablauf des Ausschreibungsverfahrens skizziert und über den Rechtsschutz bei Verfahrensfehlern nachgedacht.
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