Die Kakophonie greift um sich
Gerade in Zeiten, in denen manche nur rücksichtslos sind und sich andere besonders lautstark auf "ihre Rechte" berufen, tut es gut, wenn ein Blick in ein seit langem in Kraft stehendes Gesetz erweist, dass man solche Absolutheitsansprüche nicht einmal anno dazumal hatte: So zeigt uns zB § 364 Abs 1 Satz 1 ABGB seit vielen Jahrzehnten, dass "die Ausübung des Eigenthumsrechtes" nur insofern stattfindet,