Die Frage, was aus rechtlicher Sicht als "nachhaltige Wirtschaftstätigkeit" zu gelten hat, wurde im Lauf der Jahrhunderte unterschiedlich beantwortet. Spätestens durch die EU-TaxonomieVO hat diese Diskussion auch das Finanzrecht erreicht. Der vorliegende Beitrag dient einer Einordnung der durch die EU-Taxonomie geschaffenen Nachhaltigkeitskriterien in die bestehende Rechtsordnung und den damit verbundenen Herausforderungen.
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