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Keine Anbietungspflicht gegenüber Familienangehörigen hinsichtlich eines § 1074 ABGB umgehenden Vorkaufsrechts

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNikolas Rauniggecolex 2021/645ecolex 2021, 996 Heft 11 v. 9.11.2021

1. Nach § 1074 ABGB kann ein (selbstständig vertraglich oder im Fall des § 1072 ABGB begründetes) Vorkaufsrecht weder einem Dritten abgetreten noch auf die Erben des Berechtigten übertragen werden. Vereinbarungen, die das Vorkaufsrecht vererblich oder abtretbar machen wollen, sind unwirksam.

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