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Faktischer Geschäftsführer und bei Abstimmung über den Zahlungsplan nicht angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturPepita Fallmannecolex 2021/482ecolex 2021, 741 Heft 8 v. 12.8.2021

1. Der faktische Geschäftsführer hat auf den formellen Geschäftsführer aktiv einzuwirken, damit dieser seiner Pflicht nach § 69 Abs 2 iVm Abs 3 IO zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens nachkommt.

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