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Der zwar regelmäßige aber sehr seltene Betrieb einer Arztpraxis ist ein Kündigungsgrund

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturConstantin Benes, Philipp Staudiglecolex 2021/470ecolex 2021, 731 - 732 Heft 8 v. 12.8.2021

1. Bei der Beurteilung des Vorliegens des Kündigungsgrunds nach § 30 Abs 2 Z 7 MRG ist neben der Regelmäßigkeit zusätzlich die Intensität der geschäftlichen Tätigkeit zu berücksichtigen. Es ist nicht nur zu prüfen, ob ein Bestandsobjekt überhaupt noch für die vertraglich vereinbarte Tätigkeit verwendet wird, sondern auch das konkrete Ausmaß der Verwendung.

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