Der OGH hat in seiner E 7 Ob 156/20x ua eine branchenübliche Klausel in der privaten Unfallversicherung zur Schadensfallkündigung als gröblich benachteiligend nach § 879 Abs 3 ABGB beurteilt. Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Schadensfallkündigung gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung gem § 1d VersVG verstößt. (FN )
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