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Ein fehlerhafter Ratschlag in einem Druckwerk führt nicht zur Haftung nach dem PHG

Zivil- und UnternehmensrechtBeitragAufsatzYannic Dullerecolex 2021/453ecolex 2021, 720 - 721 Heft 8 v. 12.8.2021

Nach dem EuGH ist ein medizinischer Ratschlag in einer Tageszeitung als Dienstleistung zu qualifizieren. Da sich die Information weder auf die Darbietung noch auf den Gebrauch der Zeitung bezieht, kann sie auch nicht die Fehlerhaftigkeit der Zeitung begründen. Eine Haftung nach dem PHG scheidet daher aus.

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