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Vögel, Streiks und Vulkanausbrüche: Die außergewöhnlichen Umstände in der FluggastrechteVO Zugleich eine Anmerkung zu EuGH C-264/20

Zivil- und UnternehmensrechtBeitragAufsatzStefan Gutbrunnerecolex 2021/271ecolex 2021, 416 - 418 Heft 5 v. 12.5.2021

Luftfahrtunternehmen müssen keine Ausgleichszahlungen an die Fluggäste leisten, wenn die Annullierung oder Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Die Frage, was darunter zu verstehen ist, beschäftigt europaweit die Gerichte. Der EuGH hat dazu eine Auslegungspraxis entwickelt, die mitunter zu widersprüchlichen Ergebnissen führt. Der Beitrag analysiert die bisherige Rsp und ordnet die jüngste E zu außergewöhnlichen Umständen darin ein.

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