Mit der E 7 Ob 214/20a hat der OGH eine Reihe jener Fragen geklärt, welche seit Beginn der Corona-Krise Lit und (einige wenige) Untergerichte iZm Nachteilen aus den landesweiten Betriebsbeschränkungen beschäftigt haben. In weiten Passagen beschäftigt sich die E zwar vergleichsweise kleinteilig mit dem konkreten Bedingungswerk, trifft anschließend jedoch eine klare, verallgemeinerungsfähige Aussage zur Deckung aus der sog Seuchen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung ("Seuchen-BU") für Betriebseinschränkungen aufgrund von Maßnahmen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz.