Das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (HiNBG) brachte mit 1. 1. 2021 unter der Zielsetzung des Schutzes vor Gewalt und Hass im Netz Änderungen im Zivil-, Medien- und Strafrecht. Eine wesentliche Neuerung im Bereich des Strafverfahrens stellt der nunmehr in § 71 Abs 1 StPO verankerte Antrag von Opfern bestimmter Privatanklagedelikte an das Gericht auf Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen zur Ausforschung des Beschuldigten dar.