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Prüfung einer einheitlichen Streitpartei bleibt allein dem Schiedsgericht vorbehalten

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Pepita Fallmann, Leonie Liebenweinecolex 2020/423ecolex 2020, 984 Heft 11 v. 5.11.2020

1. Die Frage, ob eine einheitliche Streitgenossenschaft zu bejahen ist, ist materiell-rechtlicher Natur. Deren Klärung bleibt dem Schiedsgericht vorbehalten, weil im Aufhebungsverfahren nicht zu überprüfen ist, ob ein Schiedsspruch die materiell-rechtlichen Rechtsfragen richtig löst.

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