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Zur Qualität einer Erhaltungsarbeit

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/338ecolex 2020, 785 Heft 9 v. 2.9.2020

1. Eine Erhaltungsarbeit liegt nicht vor, wenn ein Schaden nicht für einen zumindest relevanten Zeitraum beseitigt wird, obwohl entsprechende wirtschaftliche und technische Gegebenheiten und Möglichkeiten (iS der Generalklausel des § 3 Abs 1 Satz 1 MRG) bestehen.

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