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Erlöschen der Sachhaftung durch den Sanierungsplan als Oppositionsgrund

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2020/266ecolex 2020, 610 - 611 Heft 7 v. 3.7.2020

1. Die durch den rechtskräftig bestätigten und fristgerecht erfüllten Sanierungsplan eingetretene Befreiung von der Verbindlichkeit in dem die Quote übersteigenden Ausmaß gem § 156 Abs 1 IO stellt einen Oppositionsgrund dar. Nichts anderes kann für die auf § 149 IO gestützte Behauptung gelten, die betriebene Forderung bestehe nicht mehr, weil sie angesichts eines vorrangigen Pfandrechts im Wert der Liegenschaft überhaupt keine Deckung finde.

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