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Mindestverzinsung im Leasingvertrag: Keine Inhaltskontrolle bei Verhandlungsbereitschaft!

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/246ecolex 2020, 598 - 599 Heft 7 v. 3.7.2020

1. Eine Inhaltskontrolle gem § 879 Abs 3 ABGB scheidet bei einer vorformulierten Klausel aus, wenn der Vertragspartner aufgrund von Verhandlungsbereitschaft des Verwenders die Möglichkeit zur Modifikation des Vertragswerks hatte. Eine tatsächliche Änderung des vorformulierten Vertrags ist nicht erforderlich.

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