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eZustellungNEU ab 1. 12. 2019 - Paradigmenwechsel "für alle"?

Dispute ResolutionAufsatzUlrike Frauenberger-Pfeilerecolex 2019, 1027 - 1031 Heft 12 v. 28.11.2019

A Zweck der eZustellungNEU

Die "eZustellungNEU", anwendbar ab 1. 12. 2019, (FN 1) soll den Bürgerinnen und Bürgern schmackhaft gemacht werden: Sie verfügen über ein zentrales, kostenloses elektronisches Postfach ("MeinPostkorb") für den Empfang von behördlichen Nachrichten, das garantiert spamfrei und rund um die Uhr aktiv ist, höchste Sicherheit durch Handy-Signatur bzw Bürgerkarte

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