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Großer kleiner Umsetzungsspielraum der Mitgliedstaaten bei freien Werknutzungen

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/431ecolex 2019, 971 - 972 Heft 11 v. 7.11.2019

1. Die in Art 5 InfoRL beschriebenen freien Werknutzungen sind ein abschließender Katalog. Die Einführung weiterer Ausnahmen kann auch nicht aus grundrechtlichen Erwägungen gerechtfertigt werden.

2. Die in Art 5 Abs 3 lit c Fall 2 und lit d InfoRL vorgesehenen Ausnahmen sind nicht als Maßnahmen zur Vollharmonisierung zu verstehen. Den MS kommt bei ihrer Umsetzung ein erheblicher Spielraum zu.

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