1. Die Übertragung der Kompetenz zur Bestellung der Geschäftsführer einer GmbH von der Generalversammlung auf ein anderes Gesellschaftsorgan durch den Gesellschaftsvertrag ist unzulässig. § 15 Abs 1 Satz 3 GmbHG weist die Zuständigkeit zur Bestellung der Geschäftsführer zwingend den Gesellschaftern zu.