1. Die Eintragung des Haftungsausschlusses gem § 38 Abs 4 UGB muss beim Unternehmensübergang in das Firmenbuch eingetragen werden. Hierfür ist ein enger zeitlicher Zusammenhang erforderlich. Ein derartig enger zeitlicher Zusammenhang ist bereits bei Ablauf eines Monats seit dem Unternehmensübergang zu verneinen.