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Zum vereinfachten Bewilligungsverfahren bei einem Exekutionstitel aus einem anderen Mitgliedstaat

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/419ecolex 2019, 956 Heft 11 v. 7.11.2019

1. Da § 54b Abs 1 Z 4 EO auch die einem inländischen "gleichgestellten (§ 2 EO)" Exekutionstitel erwähnt, ist über einen Exekutionsantrag, der auf einem der EuGVVO 2012 unterliegenden Exekutionstitel beruht, im vereinfachten Bewilligungsverfahren zu entscheiden, auch wenn die Bestätigung der Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels oder die nach ua der EuGVVO 2012 erforderliche (Vollstreckbarkeits-)Bescheinigung in einer gesonderten Urkunde erteilt wurde. Wenn die Voraussetzungen des § 54 Abs 1 Z 1 bis Z 5 vorliegen, ist dieses Verfahren zwingend.

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