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Einstweilige Verfügung bei im Ausland anhängiger Schiedsklage

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/418ecolex 2019, 956 Heft 11 v. 7.11.2019

1. Bei Anhängigkeit einer Klage im Ausland kann die Zuständigkeit zur Bewilligung einer einstweiligen Verfügung nach § 387 Abs 2 EO in Anspruch genommen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Entscheidung des ausländischen Hauptverfahrens in Österreich anerkannt und vollstreckt wird.

2. Bei einem Prozess in der Hauptsache iSd § 387 Abs 2 EO kann es sich auch um ein Schiedsverfahren handeln.

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