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Richtlinienkonforme Interpretation von § 165a VersVG

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/412ecolex 2019, 945 - 947 Heft 11 v. 7.11.2019

1. Eine RL ist grundsätzlich nicht unmittelbar anwendbar, sondern muss von den Mitgliedstaaten in das innerstaatliche Recht umgesetzt werden. Der Einzelne kann durch die RL nicht unmittelbar verpflichtet werden. Ebensowenig besteht eine unmittelbare Wirkung von Bestimmungen nicht umgesetzter RL im Verhältnis zwischen Privatpersonen; es gibt also keine direkte horizontale Wirkung.

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