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Erfolglose Räumungsklage bei aufrechtem und/oder anerkanntem Mietverhältnis

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/408ecolex 2019, 944 Heft 11 v. 7.11.2019

1. Solange ein Bestandverhältnis zum Mieter besteht, kann der Vermieter nicht unmittelbar gegen Personen mit Räumungsklage vorgehen, die ihr Benützungsrecht aus dem Recht des Bestandnehmers ableiten und mit dessen Zustimmung das Objekt benützen.

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