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Unterlassung des Baubewilligungsverfahrens - zur Amtshaftung einer Gemeinde

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/405ecolex 2019, 941 - 942 Heft 11 v. 7.11.2019

Gem § 1 Abs 1 AHG haftet eine Gemeinde für Schäden, die ihre als Organe handelnden Personen durch ein rechtswidriges Verhalten in Vollziehung der Gesetze schuldhaft zugefügt haben. Ein derartiges rechtswidriges und schuldhaftes Organhandeln kann auch in einer Unterlassung behördlicher Maßnahmen bestehen (hier: Unterlassung der Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens), wenn eine Pflicht des Organs zum Tätigwerden gegeben war und pflichtgemäßes Handeln den Schadenseintritt - zumindest teilweise - verhindert hätte. Den Geschädigten trifft jedoch auch im Amtshaftungsverfahren die Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen dem haftungsbegründenden Ereignis und dem eingetretenen Schaden.

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