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Beweislast bei mangelhaften Installationsarbeiten

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/404ecolex 2019, 941 Heft 11 v. 7.11.2019

1. Hat der Kl nicht nur die Mangelhaftigkeit des Werks (hier: schadhaftes Rohr) bewiesen, sondern auch, dass der Mangel innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe hervorgekommen ist, gilt § 924 Satz 2 ABGB, wonach der Bekl zu behaupten und zu beweisen hat, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war.

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