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Zur Beraterhaftung eines Sachverständigen bei der Unternehmenswert-Bewertung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/366ecolex 2019, 862 Heft 10 v. 2.10.2019

1. Die Ersatzpflicht des SV nach §§ 1299 f ABGB ist grundsätzlich auf den aus dem Schuldverhältnis Berechtigten beschränkt. Eine Haftung gegenüber einem Dritten kommt aber ua dann in Betracht, wenn die objektiv-rechtlichen Schutzwirkungen auf den Dritten zu erstrecken sind.

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