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Provisionsanspruch des Handelsvertreters: Verjährungshemmung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/367ecolex 2019, 862 Heft 10 v. 2.10.2019

1. § 18 Abs 3 HVertrG enthält eine Schutznorm zugunsten des Handelsvertreters, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Hat der Handelsvertreter seine Ansprüche beim Unternehmer angemeldet, so wird der Fortlauf der Verjährung bis zum Einlangen der schriftlichen Antwort des Unternehmers gehemmt.

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