Das unlautere Ausnutzen der Unterscheidungskraft einer bekannten Marke, um das Interesse auf die eigenen Produkte zu lenken, verwirklicht den Tatbestand der Ruf- und Aufmerksamkeitsausbeutung sowie Verwässerung. Die hierfür erforderliche Assoziation kann trotz unterschiedlicher Worte auch schon aufgrund der Verwendung eines ähnlichen Schriftzugs und ähnlicher Farbgestaltung vorliegen.
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