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Unterhaltsfestsetzung: Zustellung an im Ausland lebenden Vater

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/135ecolex 2019, 321 Heft 4 v. 2.4.2019

1. Auf Zustellersuchen österr Gerichte an den Empfangsstaat Neuseeland ist der österr-britische Rechtshilfevertrag BGBl 1932/45 anzuwenden, der eine Übersetzung der zuzustellenden Schriftstücke in die englische Sprache zwingend vorsieht. Gem § 23 Abs 6 RHE Ziv 2004 sind zuzustellenden Geschäftsstücken jedoch nur dann die in einer zwischenstaatlichen Vereinbarung vorgesehenen beglaubigten Übersetzungen anzuschließen, wenn die Zustellung nicht bloß durch Übergabe des Geschäftsstücks an den zur Annahme bereiten Empfänger durchgeführt werden soll (hier: Übergabe des verfahrenseinleitenden Antrags ohne Übersetzung durch das österr Konsulat in Neuseeland).

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