Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert der OGH in Hinblick auf die Kündigung staatlich begünstigter Zukunftsvorsorgen Fragen in Bezug auf die Prämienrückforderung für eine Lebensversicherung.
Rechtsgrundlagen: § 165 Abs 1 VersVG; § 178 VersVG; § 108g EStG