Zusammenfassung: Gegenständlich beantwortet der OGH die Frage, ob in Bezug auf § 9 AVB-GAW (Globalversicherung-Ausfuhr) eine Bezahlung aussichtslos erscheint. Welcher Zeitpunkt ist für diese Frage aus Sicht der Beweiswürdigung maßgebend und welche Voraussetzung wird an das Vorliegen gesicherter Rechtsprechung geknüpft?
Rechtsgrundlagen: § 4 AVB-GAW; § 9 AVB-GAW; § 502 ZPO