Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob sich ein Arbeitgeber gegen eine vom Betriebsrat vor einer Schlichtungsstelle erstrittene Betriebsvereinbarung zur Mobbing-Vermeidung in Ermangelung einer Kompetenzgrundlage für ein solches Vorgehen wehren kann.
Rechtsgrundlagen: § 97 Abs 1 Z 1 ArbVG; § 144 ArbVG