Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich dem Anknüpfen eines Sozialplans in Bezug auf die Zusage von Dauerleistungen der Frage, ob der Arbeitnehmer Abschläge hinnehmen muss.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 APG; § 109 ArbVG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich dem Anknüpfen eines Sozialplans in Bezug auf die Zusage von Dauerleistungen der Frage, ob der Arbeitnehmer Abschläge hinnehmen muss.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 APG; § 109 ArbVG
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