Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung des OGH geht der Frage nach, ob Versorgungsleistungen in die Bemessungsgrundlage einer Abfertigung einzubeziehen sind, wenn dem Arbeitnehmer das Wahlrecht auf Barauszahlung zusteht.
Rechtsgrundlagen: § 23 AngG