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Anwendbarkeit von Art 6 EMRK im Provisorialverfahren

ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall (Bearbeitung)ecolex 2011/17ecolex 2011, 42 - 43 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat stellt klar, dass Art 6 EMRK im zweiseitigen Sicherungsverfahren anzuwenden ist, wenn eine Partei zu Beweismitteln in erster Instanz nicht Stellung nehmen konnte.

Rechtsgrundlagen: Art 6 EMRK; § 390 Abs 2 EO

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