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Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile trotz nicht perfekter Bescheinigung nach Art 54 EuGVVO

ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall (Bearbeitung)ecolex 2011/16ecolex 2011, 41 - 42 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der OGH mit dem Nachweis der Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile mittels "gleichwertiger Urkunden" zu befassen. Wie ist insofern mit gesetzlichen Verzugszinsen zu verfahren?

Rechtsgrundlagen: Art 38 EuGVVO; Art 54 EuGVVO; Art 55 EuGVVO; Art 58 EuGVVO; § 54a ZPO; § 79 EO; § 84 EO; § 84b EO

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