Zusammenfassung: Angesprochene Entscheidung widmete sich der markenrechtlichen Relevanz der rechtserhaltenden Benützung der Marke "Flügerl" als Hinweis auf die Konsumation eines Mischgetränkes in Gastronomiebetrieben.
Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG
Zusammenfassung: Angesprochene Entscheidung widmete sich der markenrechtlichen Relevanz der rechtserhaltenden Benützung der Marke "Flügerl" als Hinweis auf die Konsumation eines Mischgetränkes in Gastronomiebetrieben.
Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG