Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich dem Schutz bekannter Marken, wobei vor allem Aspekte der Ähnlichkeit von Zeichen einer näheren Betrachtung zugeführt wurden.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 MSchG; § 30 Abs 2 MSchG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich dem Schutz bekannter Marken, wobei vor allem Aspekte der Ähnlichkeit von Zeichen einer näheren Betrachtung zugeführt wurden.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 MSchG; § 30 Abs 2 MSchG
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