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Mitbeklagter Komplementär haftet nicht solidarisch mit beklagter KG für Gewinnanteil des Kommanditisten

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2010/91ecolex 2010, 260 - 261 Heft 3 v. 1.3.2010

§ 109 UGB; § 122 UGB; § 128 UGB; § 161 UGB

In vorliegendem Judikat hat sich der OGH eindeutig gegen eine persönliche Haftung des Komplementärs für den Gewinnanteil des Kommanditisten ausgesprochen.

OGH 17.12.2009, 6 Ob 214/09b

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