Zusammenfassung: Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit der Sacheinlagefähigkeit von Marken, Mustern, Patenten, Gebrauchsmustern, Domains und Werknutzungsbewilligungen. Welche Kriterien sind einzuhalten, wie sind die jeweiligen Rechte zu bewerten?
Rechtsgrundlagen: § 17 PSG; § 21 PSG