Zusammenfassung: Mit vorliegendem Judikat sagt der OGH eindeutig aus, dass im Falle eines Klagebegehrens gegen die Mitgesellschafter einer OG auf die Zustimmung zur sofortigen Abberufung des Prokuristen nicht vom Institut einer einheitlichen Streitpartei iSd § 14 ZPO auszugehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 114 UGB; § 14 ZPO